CDU Stadtverband Biberach

Antrag: Das Ehrenamt stärken!

Die CDU Gemeinderatsfraktion beantragt:
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Stärkung des Ehrenamtes unter Berücksichtigung und Würdigung der folgenden Aspekte und Themen:
a. Einführung eines Ehrenamtspasses 
b. Einführung eines Ehrenamtsbeauftragten und eines Ehrenamtsrates 
c. Durchführung einer jährlichen Ehrenamtskonferenz
d. Regelmäßige Informationen an ehrenamtlich Tätige über aktuelle Entwicklungen im Ehrenamt
e. Überarbeitung der Richtlinien zur Unterstützung von Baumaßnahmen von Vereinen durch die Verwaltung
f. Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die Stadt von Zuschüssen Dritter an Vereine im Rahmen von Projekt- und Baumaßnahmen
g. Überarbeitung der Vereinsförder-,  Zuschuss- und Nutzungsrichtlinien mit dem Ziel der Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Gelichbehandlung
 
Begründung:
Zwei Zahlen seien vorweg genannt:
Anzahl Vereine in Deutschland
Registrierte Vereine in Deutschland 580.000
Anzahl ehrenamtlich Tätiger in Deutschland
23 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland freiwillig
 
Auch in Biberach sind viele Menschen in Vereinen, der Kirche, in Initiativen oder auch nur ganz privat ehrenamtlich tätig. Die Bandbreite ist dabei weit, sei es im sozialen oder sportlichen Bereich, der Kultur, der Daseinsvorsorge oder in der Jugendarbeit, um nur einige Beispiele zu nennen. Ohne diese vielen  ehrenamtlich erbrachten Leistungen wären hier Staat und  Kommunen mit viel Geld gefordert. Ob dabei dieselbe Qualität erreicht würde und dies überhaupt machbar ist, steht noch auf einem anderen Blatt.
 
Die Stadt Biberach tut heute schon viel für ehrenamtlich Tätige. Auch hat der Gemeinderat die Förderrichtlinien neu und weitreichend ausgestaltet. 
Dennoch sind Maßnahmen und Aktivitäten von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand zu stellen, anzupassen und zu verbessern. 
Dieser Antrag soll hierzu den Anstoß geben.
 
Mit der Einführung eines Ehrenamtspasses soll das Ehrenamt in der Stadt aufgewertet werden. Wir können uns hier z.B. vergünstigte Eintritte für städtische Angebote vorstellen. Oftmals sind ehrenamtlich Tätige in Ihrer Arbeit überfordert. Ein Ehrenamtsbeauftragter, eventuell unterstützt durch einen Ehrenamtsrat  (idealerweise besetzt aus ehemals ehrenamtlich Tätigen und selbst ehrenamtlich tätig), soll mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. 
Eine Ehrenamtskonferenz, z.B. einmal im Jahr, dient dem gegenseitigen Austausch und Kennenlernen und informiert über Themen, die im Ehrenamt wichtig sind. Ergänzt wird dies durch regelmäßige Infos, z.B. durch eine Reihe im BiKo.
 
Im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien und der Vereinsermäßigungen sehen wir ebenfalls Handlungsbedarf. Nachdem diese  durch den Gemeinderat in 2012 (DS 125) und 2013 (DS 25 und 26) geändert wurden, zeigen sich in der Praxis Schwächen. Es müssen Feinjustierungen erfolgen, die zum Ziel haben, „Motivationshemmer“  abzubauen. Als Beispiel sei hier die Frage der fixen Zuschusshöhe genannt, wenn über erhöhte Eigenleistungen durch den Verein Kosten eingespart werden können. Auch bei der Neuregelung der Vereinsermäßigungen und der Nutzungsbedingungen gibt es Regelungen, die einer Überarbeitung bedürfen.  Als Beispiel seien gemeinnützige Bazare genannt, die nach der Neureglung keine Ermäßigung in der Nutzung städtischer Räume/Hallen erhalten. 
 
Zudem werden einzelne Vereine in der  Förderung unterschiedlich betrachtet. Hier müssen gleiche Regeln für alle her.
 
Wir bitten um Zustimmung.