CDU Stadtverband Biberach

LKW-Durchfahrtsverbot

Im Gemeinderat stand ein LKW-Durchfahrtsverbot auf der innerstädtischen B 312 zur Diskussion. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde dieses Thema vertagt. Dieser Vertagungsantrag war berechtigt. Nach unserer Meinung wurden die Anwohner der Ulmer- und der Memmingerstraße zu wenig eingebunden. Sie würden die Hauptbetroffenen eines Durchfahrtsverbotes sein, auch wegen zunehmendem Rückstau auf der Bergerhauserstraße. Wir denken, dass nach der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Riedlinger- und der Kolpingstraße sowie den beschlossenen Baumaßnahmen in der Riedlingerstraße abgewartet werden soll, wie sich die Verkehrssituation dort entwickelt. Die CDU-Fraktion hat mit der Unterstützung des Baues der NWU den Grundstein für die verkehrliche Entlastung der Innenstadt gelegt. Um es klar zu sagen: die CDU-Fraktion will langfristig ein LKW-Durchfahrtsverbot, nicht nur auf der B 312 sondern auch auf der B 465. Aber dafür müssen vorher verschiedene Kriterien erfüllt sein. Die Fortführung der NWU bis zur B 30 und die Straße am Blosenberg sind Voraussetzung für die Umsetzung der verkehrslenkenden Maßnahmen. Beachtet werden muss auch, dass die Verwaltung nach Auswertung der Stellungnahmen tangierter Behörden im Jahr 2020 selbst festgestellt hat, dass aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, z.B. wegen notwendiger Umklassifizierungen das LKW-Verkehrskonzept noch zurückgestellt werden soll. Wir sind nicht sicher, ob diese Unsicherheiten beseitigt sind.

 

Kontakt: Hans Beck, E-Mail: hans.beck@stadtrat-biberach.de