Gebühren für Kindertageseinrichtungen
Monatliche Gebühren für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertageseinrichtung werden in Baden-Württemberg von den Kommunen erhoben. Ausgleichszahlungen vom Land fließen je nach Kinderzahl in der Betreuung. Ein großes Problem sind die steigenden Betriebskosten und gleichzeitig der Versuch, die monatlichen Beträge für Familien so sozial als möglich vorzugeben. Dies wird zunehmend schwieriger. Die Elternbeiträge decken nicht einmal 20 Prozent der Kosten. In Biberach gibt es nach wie vor die sogenannte Familienstaffelung. Es werden alle Kinder unter 18, die in einem Haushalt leben, angerechnet, was den Betrag senkt. Weiter gibt es viele Möglichkeiten die Gebühren durch das Landratsamt aber auch durch die einzelnen Träger erstattet zu bekommen. Wichtig sind für alle eine verlässliche Betreuung, leistbare Öffnungszeiten und natürlich genügend Personal. Vor allem Fachpersonal, das innerhalb der Einrichtungen immer wichtiger wird. Wir legen Wert auf Bildung und Betreuung und versuchen das Betreuungsangebot entsprechend der Nachfrage auch anzubieten. Dies gelingt sicher nicht immer, denn die speziellen Wünsche sind eben oft nicht umsetzbar. Für die kommenden zwei Kindergartenjahre wurden die entsprechenden Gebühren für Kinder unter Drei und über Drei entsprechend den Betreuungsbausteinen erhoben. Für die Online-Anmeldung eines Kindes ist es wichtig, dass die Gebühren bekannt sind, daher einfach vorher auf der städtischen Homepage die Benutzungsordnung nachlesen.
Lucia Authaler