CDU Stadtverband Biberach

Familienunternehmen müssen weiter fortgeführt werden können

Josef Rief, Bundestagsabgeordneter aus Biberach, nimmt Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. "Im Grundsatz sind die Verschonungsregelungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden", so Rief.
Für alle landwirtschaftlichen Betriebe und kleinen Handwerker sei das Gerichtsurteil eine Bestätigung der geltenden Erbschaftssteuergesetze.
Der Bundestag muss nun bis zum 30. Juni 2016 Klarstellungen der beanstandeten Vorschriften beschließen. Bei einer neuen Ausgestaltung müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Generationswechsel ermöglicht wird, ohne den Betrieb und damit die Arbeitsplätze zu gefährden.
 
„Da wir im Kreis Biberach eine große Anzahl von Familienbetrieben haben, ist eine vernünftige und praktikable Regelung für unsere Region besonders wichtig“, betont Rief. Familienbetriebe dürfen gegenüber anderen Unternehmensformen, wie z.B. Aktiengesellschaften, nicht benachteiligt werden.
 
„In diesem Sinne werde ich mich mit Bundesfinanzminister Schäuble und dem Ministerium in Verbindung setzen, um hier auf unser besondere Situation aufmerksam zu machen“, so Rief weiter.